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Sanktionen und Embargos

Die ROHMA stellt sicher, dass sich im Rohstoffsektor tätige Schweizer Unternehmen an internationale Sanktionen nach dem Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz EmbG) halten.

Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette müssen diese Unternehmen garantieren, dass die von ihnen geförderten, gehandelten oder weiterverarbeiteten Rohstoffe keine internationalen Sanktionen verletzen. Diese Pflicht erstreckt sich gemäss EmbG auch auf ihre Verkäufe. Die ROHMA setzt diese Verpflichtungen mit Hilfe externer Prüfungen und firmeninterner Untersuchungen durch. Unternehmen, die sich nicht an das EmbG halten, können gemäss demselben bestraft werden. Bei schwerwiegenden Verstössen kann die ROHMA auch die Lizenz entziehen.