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Zahlungs- und Vertragstransparenz

In den letzten Jahren hat sich international die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Transparenz im internationalen Rohstoffgeschäft gefördert werden muss, um gute Regierungsführung in Entwicklungsländern zu erleichtern und Risiken für Unternehmen und Investoren zu vermindern.

Namentlich im Bereich der staatlichen Rohstoffeinnahmen hat sich eine breite internationale Dynamik entfaltet, um die Zahlungsflüsse zwischen Rohstoffunternehmen und rohstoffreichen Entwicklungsländern offenzulegen und damit die Veruntreuung staatlicher Einnahmen zu erschweren. In seinem Grundlagenbericht Rohstoffe hat der Bundesrat 2013 festgehalten, dass die Schweiz mehr Transparenz bei Rohstoffeinnahmen konsequent und mit zusätzlichen Massnahmen unterstützen wird.

Der internationale Kontext

Angestossen durch internationale Netzwerke der Zivilgesellschaft (Publish What You Pay) und die britische Regierung, formierte sich ab 2002 die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), der heute 44 Länder angehören. Das Hauptziel von EITI ist die beidseitige Offenlegung von Zahlungen durch Staaten und Firmen. EITI-Mitgliedsländer verpflichten sich, von Rohstoff-Unternehmen erhaltene Zahlungen detailliert offenzulegen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die in ihrem Land operierenden Firmen ihre Zahlungen ebenfalls offenlegen. Dies erlaubt Bevölkerung und Öffentlichkeit etwaige Diskrepanzen durch Veruntreuung staatlicher Rohstoffeinnahmen zu erkennen und die korrekte Verwendung der Rohstoffeinnahmen einzufordern.

Allerdings sind nicht alle rohstoffreichen Länder Mitglied von EITI und nicht alle Mitglieder sind in der Lage die EITI-Standards umzusetzen. Deshalb haben sowohl die USA als auch die EU als weltweit wichtigste Sitzstaaten von Rohstoff-Förderfirmen in den letzten drei Jahren als Ergänzung zu EITI eigene Transparenzgesetze verabschiedet. Damit verpflichten sie die bei ihnen ansässigen Firmen zur Offenlegung von Zahlungen unabhängig davon, ob diese in einem EITI-Land oder in einem anderen Land geleistet wurden. Die Schweiz ist der wichtigste Sitzstaat von Rohstoffhandelsfirmen und ist sich dieser besonderen Verantwortung bewusst. Bundesrat und Parlament sehen hier einen wichtigen Beitrag der Schweiz und haben entsprechende Bestimmungen ins neue Rohstoffgesetz (RoHG) aufgenommen.

Zahlungstransparenz in der Schweiz

Das Rohstoffgesetz (ROHG) legt fest, dass alle beaufsichtigten Firmen sämtliche Zahlungen von mehr als CHF 100’000 an Regierungen oder Staatsunternehmen mithilfe des Formulars TRA öffentlich machen müssen. Dies umfasst auch Zahlungen für Lizenzen, Konzessionen, im Rahmen von Produktions-Vereinbarungen (Production Sharing Agreements), Unterschriftsboni, Lizenzgebühren, Steuern, Darlehen, Käufe, Verkäufe und alle anderen Formen von Transaktionen.

Ausser der Höhe des Betrags haben die Firmen bei Käufen das Datum der Zahlung sowie die Menge und Qualität des gekauften Rohstoffs oder Produkts offenzulegen und den genauen Empfänger der Zahlung aufzuführen. Dabei sind Informationen anzugeben, anhand derer sich der Endempfänger der Zahlung feststellen lässt (Kontonummer, Bank, wirtschaftlich Berechtigter usw.).

Vertragstransparenz in der Schweiz

Beaufsichtigte Firmen haben genaue Auskunft darüber zu geben, unter welchen Umständen ein Vertrag zustande gekommen ist (öffentliche Ausschreibung oder anderes), sämtliche Verträge mit Staaten oder Staatsunternehmen (Lizenzen, Off-take-Agreements, Swaps usw.) sind gegenüber der ROHMA offen zu legen und jede Zahlung einem Vertrag zuzuweisen. Die ROHMA veröffentlich diese Verträge in einer frei zugänglichen Datenbank.

Beaufsichtigte Firmen müssen ausserdem die genaue Identität von Intermediären und Lobbyisten angeben, an die sie hinsichtlich eines Vertragsabschlusses mit Staaten oder Staatsunternehmen Zahlungen geleistet haben.

Enforcement

Die ROHMA stellt sicher, dass sich die unter ihrer Aufsicht stehenden Firmen an die Transparenz-Bestimmungen des ROHG halten. Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung eröffnet die ROHMA eine Untersuchung. Falls sich der Verdacht bestätigt, verhängt die ROHMA Sanktionen im Verhältnis zur Schwere des Vergehens. Erhält die ROHMA im Zusammenhang mit den Transparenzbestimmungen Kenntnis von strafrechtlich relevante Zuwiderhandlungen gegen das ROHG, so leitet sie diese Informationen an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiter.

Zugang zu Informationen

Die ROHMA archiviert alle TRA-Formulare zentral und macht sie in ihrer Datenbank in geeigneter Weise öffentlich zugänglich. Ausserdem unterstützt sie Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit dieser Datenbank.