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Die ROHMA eröffnet Untersuchung gegen Demynag wegen möglicher Verletzung der Sorgfaltspflichten

08.07.2014

Laut eines Berichts der Erklärung von Bern soll Demynag zwischen 2009 und 2011 Erdölerzeugnisse an nigerianische Unternehmen geliefert haben, an denen politisch exponierte Personen (PEP) beteiligt waren.

Diese werden beschuldigt, unrechtmässig Subventionen für den Import von Erdölerzeugnissen bezogen zu haben. Eine Untersuchung der ROHMA soll zeigen, ob Demynag die fraglichen Geschäfte tatsächlich getätigt und damit die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung der Veruntreuung öffentlicher Güter verletzt hat.

Die ROHMA prüft , ob Demynag alle notwendigen Massnahmen zur Gewähr einer einwandfreien Geschäftstätigkeit getroffen hat. Im Mittelpunkt steht dabei eine mögliche Verletzung des ROHMA-Rundschreibens 2014/2, insbesondere der Richtlinie zur Sorgfaltsprüfung bezüglich Geschäftspartnern («know your business partners») vom 28.06.2014. Des Weiteren untersucht die ROHMA, ob Aktivitäten von Demynag möglicherweise die Bestimmungen zur internen Organisationsstruktur und zum Risikomanagement verletzt haben.

 

Kontakt

Oliver Classen, Mediensprecher, Tel. +41 (0)44 277 70 06