Über ROHMA

Über ROHMA

Die Rohstoffmarktaufsicht Schweiz (ROHMA) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist für den Vollzug des Rohstoffgesetzes (ROHG) zuständig.

Als unabhängige Aufsichtsbehörde leistet die ROHMA durch Aufsicht und Regulierung von Rohstoffförder- und Handelsfirmen sowie Goldraffinerien und Goldimporteure einen Beitrag zur Verminderung der Problematik des Rohstoff-Fluchs und zur Mobilisierung von Ressourcen für Entwicklung und Armutsbekämpfung in rohstoffreichen Entwicklungsländern. Dadurch pflegt ROHMA den Ruf und das Ansehen des Schweizer Rohstoffhandelsplatzes und erhält so auch dessen Wettbewerbsfähigkeit.

Die ROHMA hat hoheitliche Befugnisse über Rohstoffförderer, Rohstoffhändler, Goldraffinerien und Goldimporteure. Sie bewilligt den Betrieb von Unternehmen der beaufsichtigten Branchen. Mit ihrer Überwachungstätigkeit stellt die ROHMA sicher, dass sich die Beaufsichtigten an die Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente halten und die Voraussetzungen für ihre Lizenz dauernd erfüllen. Die ROHMA ist zuständig dafür, das Einschleusen von illegalen, aus Verbrechen stammenden oder verbrecherisch erworbenen Rohstoffen in den legitimen Rohstoffkreislauf zu verhindern; Transparenz über Zahlungen aller Firmen des Rohstoffsektors an Regierungen der Förderländer herzustellen; Sorgfaltspflichten durchsetzen, um sicher zu stellen, dass Schweizer Rohstoffhändler mit politisch exponierten Personen (PEP) in Förderländern keine schädlichen Geschäftsbeziehungen eingehen. Die ROHMA bekämpft aggressive Steuervermeidung im Rohstoffsektor, leistet Amtshilfe, setzt internationale Sanktionen durch, bestraft fehlbares Verhalten und entzieht bei Bedarf die Lizenz.

Ziele der ROHMA

Die Aufgaben der ROHMA sind im Rohstoffmartkaufsichtsgesetz (ROHMAG) und im Rohstoffgesetz ROHG festgelegt. Der gesetzliche Rahmen enthält auch Gestaltungsspielräume für die ROHMA. Wie die ROHMA den ihr zugestandenen Handlungsspielraum nutzt und welche Schwerpunkte sie setzt, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, verdeutlichen die strategischen Ziele der ROHMA. Der Verwaltungsrat der ROHMA legt die strategischen Ziele fest und unterbreitet sie dem Bundesrat zur Genehmigung.

Corporate Governance, Verhaltenskodex und Schutz von WistleblowerInnen

Die ROHMA verfügt über funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit sowie über eine zeitgemässe Führungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung und einer von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) wahrgenommenen externen Revisionsstelle. Die Unabhängigkeit der ROHMA wird im Gegenzug mit der Rechenschaftspflicht und der politischen, vom Bund wahrgenommenen Oberaufsicht ausgeglichen.

Die ROHMA legt grössten Wert darauf, dass sich die für sie tätigen Personen integer verhalten und alles unterlassen, was Ansehen und Glaubwürdigkeit der ROHMA gefährden könnte. Der von der ROHMA erlassene Verhaltenskodex enthält strenge Anweisungen, insbesondere zum Umgang mit Interessenkonflikten, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die ROHMA auftreten können. Er richtet sich an alle für die ROHMA tätigen Personen, namentlich Mitglieder des Verwaltungsrates sowie fest und temporär angestellte Mitarbeitende.

Der Rohstoffsektor, die darin tätigen Unternehmen und deren Angestellte sind nicht immun gegen illegales oder unethisches Verhalten. Zur Prävention und zum Schutz der Branche sowie um die Integrität der ROHMA aufrecht zu erhalten, ist die ROHMA auch auf Insiderinformationen angewiesen. Es braucht deshalb den Schutz von WistleblowerInnen, damit diese illegales und unethisches Verhalten anzeigen können. Um ihr Mandat erfolgreich zu erfüllen, hat die ROHMA dazu eine vertrauliche und geschützte (inkl. Datensicherheit) Anlaufstelle für WistleblowerInnen eingerichtet. Zudem verlangt das Rohstoffgesetz von den unterstellten Rohstoffunternehmen, dass sie ihrerseits über Prozesse zum Schutz von WistleblowerInnen verfügen und verdächtige Transaktionen von Dritten der ROHMA melden.

Entstehung ROHMA und Gesetzeslage

Als Sitzstaat von Firmen, die in vom Rohstoff-Fluch betroffenen Ländern besonders aktiv und manchmal sogar dominant sind, steht die Schweiz in der Verantwortung. Mit dem „Grundlagenbericht Rohstoffe“ vom 27.3.2013 (PDF, 1.0 MB) anerkannte der Bundesrat die Probleme des Rohstoffsektors und steckte den Handlungsbedarf ab:

„Mit der zunehmenden Bedeutung dieser Branche gehen weitere ernst zu nehmende Herausforderungen einher, u.a. in Bezug auf die Menschenrechte und Umweltsituation in rohstoffexportierenden Ländern, die Korruptionsbekämpfung sowie dem Phänomen des „Rohstoff-Fluchs“ in Entwicklungsländern. Mit diesen Herausforderungen können auch Reputationsrisiken für einzelne Unternehmen sowie für die Schweiz als Land verbunden sein, v.a. dann wenn das Verhalten von in der Schweiz domizilierten Unternehmen von der Schweiz vertretenen und unterstützten Positionen im Bereich der Entwicklungspolitik, Friedensförderung, Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards entgegenlaufen sollte.“

Auf die Veröffentlichung dieser Analyse der Grundlagen folgte eine intensive öffentliche und parlamentarische Debatte, die bereits in der Frühjahrssession 2013 zum Beschluss über ein ambitioniertes gesetzgeberisches Doppelpaket, bestehend aus Rohstoffgesetz und Rohstoffmarktaufsichtsgesetz führte. Nachdem ein zunächst angekündigtes Referendum nicht zu Stande kam, traten beide Gesetze am 1. April 2014 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt nahm die ROHMA, die sich seit Januar 2014 im Aufbau befand, ihre Arbeit auf.

Das Rohstoffgesetz ROHG

Das Rohstoffgesetz reguliert die Tätigkeiten der Akteure des Rohstoffsektors. Im Gesetz sind die verbotenen Aktivitäten von Rohstoff-Firmen sowie die Aktivitäten, die eine Lizenz oder Bewilligung durch die ROHMA erfordern, festgehalten.
Verboten ist unter anderem jeglicher Handel mit:

  • illegalen (z.B. gestohlenen) Rohstoffen,
  • illegal erworbenen Rohstoffen (z.B. durch Korruption),
  • Rohstoffen, bei deren Förderung oder Handel Menschenrechte oder Umweltnormen verletzt wurden,
  • Rohstoffen, die aus Ländern stammen, die internationalen Handelssanktionen unterliegen,
  • Rohstoffen, an deren Nutzung die Förderländer nicht angemessen partizipierten.

Unternehmen, die dem Rohstoffgesetz unterstellt sind, sind zudem aggressive Steuervermeidungspraktiken in allen ihren Geschäftseinheiten verboten und sie dürfen ohne die explizite Zustimmung der ROHMA weder mit politisch exponierten Personen (PEP) Geschäfte tätigen noch mit Rohstoffen aus Konfliktgebieten, gescheiterten Staaten oder besetzten Gebieten handeln.

Das Gesetz beschreibt weiter das nötige Vorgehen, um eine Lizenz für Aktivitäten im Rohstoffsektor zu erhalten und es legt die Pflichten bezüglich angemessener Organisation, Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence Prozesse) und Transparenz fest. Die Aufsicht über die Firmen geschieht über auf die jeweiligen Aktivitäten zugeschnittene Audits und weitergehende Untersuchungen durch die ROHMA falls nötig. Schliesslich legt das Gesetz die zivil- und strafrechtlichen Folgen für Individuen und Unternehmen, die gesetzeswidrig handeln, fest.

Das Rohstoffmarktaufsichtsgesesetz ROHMAG

Das Gesetz über die Rohstoffmarktaufsicht Schweiz (ROHMAG) regelt die Organisation und die Aufsichtsinstrumente der ROHMA. Es enthält die Ziele und Aufgaben der Aufsicht über die Firmen des Rohstoffsektors, das Vorgehen und die Kompetenzen der ROHMA, deren Struktur und Arbeitsinstrumente. Ebenso hält das Gesetz die Finanzierung, die Festlegung der Autonomie und die Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung und dem Bundesrat fest. Zudem reguliert das ROHMAG die Informationspflichten der ROHMA bezüglich des Rohstoffsektors im Allgemeinen und ihrer Aufsichtstätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit. Die verschiedenen Auditmechanismen mit deren Hilfe die ROHMA ihre Aufgaben erfüllt, sind im Gesetz ebenfalls dargelegt.

Das ROHMAG regelt zudem die Untersuchungs- und Sanktionsprozesse, etwa die Existenz einer Watchlist, die Kompetenzen und das Vorgehen der ROHMA bei der Sanktionierung von Vergehen gegen das Rohstoffgesetz sowie beim Entzug einer Lizenz. Das Gesetz behandelt Fragen der Zusammenarbeit, der Amts- und Rechtshilfe mit Schweizer und ausländischen Behörden. Schliesslich sind die Rekursmöglichkeiten gegen Entscheide der ROHMA im ROHMAG geregelt.