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Erläuterungen zum Inkrafttreten des ROHMA-Rundschreibens 2014/2

03/04/2014

Die ROHMA erläutert einige Aspekte des Rundschreibens zur internen Organisationsstruktur von im Rohstoffsektor tätigen Firmen, in Kraft seit dem 1. April 2014.

Das ROHMA-Rundschreiben 2014/2 umfasst Vorschriften zur «Corporate Governance», zur Überwachung der Geschäftstätigkeit sowie zur internen Kontrolle und deren Überwachung durch die zuständigen Stellen im Unternehmen. Die ROHMA weist darauf hin, dass die Überwachung der Geschäftstätigkeiten in diesem Sektor in erster Linie in der Verantwortung der Firmen liegt.

Die ROHMA fordert die im Rohstoffsektor tätigen Firmen daher auf, ihre interne Organisationsstruktur bis Ende Jahr den Bestimmungen des ROHMA-Rundschreibens 2014/2 anzupassen. Um diese zu erfüllen, müssen beaufsichtigte Firmen insbesondere über interne Kontrollorgane (eine unabhängige Compliance-Stelle), Verfahren zur Wahrnehmung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht und zur Beurteilung allfälliger Risiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sowie geeignete Verfahren zur Erfüllung ihrer Pflichten (z. B. Verfahren zur Meldung von Verletzungen der Sorgfaltspflicht durch Drittfirmen oder Whistleblowing-Verfahren) verfügen. Das ROHMA-Rundschreiben 2014/2 legt überdies Verantwortungsbereiche für verschiedene Firmenorgane fest (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Audit-Komitee).

Beaufsichtigte Firmen werden einmal jährlich durch einen von der ROHMA zugelassenen externen Prüfbeauftragten überprüft. Die ersten Prüfungen finden ab Jahresende statt.

Die ROHMA steht im Rohstoffsektor tätigen Firmen für weitere Informationen oder praktische Ratschläge zur «Corporate Governance» zur Verfügung.

 

Kontakt

Oliver Classen, Mediensprecher, Tel. +41 (0)44 277 70 06