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Tätigkeiten

Als staatliche Aufsichtsbehörde verfügt die ROHMA über hoheitliche Befugnisse bei Rohstoffhändlern und anderen im Rohstoffsektor aktiven Unternehmen.

Ein Hauptziel der ROHMA besteht darin, den Rohstoff-Fluch zu entschärfen und rohstoffreiche Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die eigenen Ressourcen für die Entwicklung und die Armutsbekämpfung zu mobilisieren. Zu diesem Zweck überwacht die ROHMA die Geschäftstätigkeit von Rohstoff-Unternehmen, das interne Risikomanagement und die Verfahren im Rahmen der Sorgfaltsprüfung. Sie ist insbesondere dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass von Schweizer Firmen gekaufte und verkaufte Rohstoffe aus legal und fair arbeitenden Quellen stammen, damit die Schweiz ihren Ruf als verantwortungsvoll operierender Handelsplatz wahren kann. Eine weitere wichtige Funktion der ROHMA besteht in der kritischen Prüfung von Informationen, die sie von den unterstellten Firmen erhält, und der regelmässigen Information der Öffentlichkeit über die Situation im Schweizer Rohstoffsektor.

Die ROHMA bewilligt den Betrieb der unterstellten Unternehmen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Weisungen und Reglementen sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die ROHMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe der Gesetze Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und, wo dazu ermächtigt, eigene Verordnungen.

Aufsicht über Rohstoff-Firmen

Als gesetzgeberischer Rahmen der Aufsicht dienen insbesondere das Rohstoffgesetz (ROHG), das Rohstoffmarktaufsichtsgesetz (ROHMAG) sowie dazugehörige Ausführungsbestimmungen und Rundschreiben. Die Aufsichtstätigkeit dient der Sicherstellung, dass Unternehmen nicht mit Rohstoffen handeln, die: illegal sind (z. B. durch Diebstahl oder Plünderungen); illegal erworben wurden (z. B. durch Korruption oder ohne Förderlizenz); unter Verletzung von Menschenrechten gewonnen wurden (z. B. durch Kinderarbeit in Minen); unter Verletzung von Umweltnormen produziert wurden (z. B. zu hohe Schwefelemissionen bei der Verhüttung); aus Ländern stammen, die internationalen Handelssanktionen unterliegen (z.B. Embargo) oder ohne angemessene Entschädigung der Staaten, aus denen die Rohstoffe stammen, beschafft wurden (z. B. Veruntreuung öffentlicher Güter).

Bewilligte Unternehmen unterliegen einer laufenden Überwachung. Dadurch soll Aufschluss erlangt werden über die permanente Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen sowie weiterer gesetzlicher und reglementarischer Vorschriften. Bei Mängeln und Verstössen gegen die Vorschriften muss das fehlbare Unternehmen umgehend Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands ergreifen, andernfalls drohen Sanktionen.

Die Firmen haben eine Reihe von Verfahren zur Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) einzusetzen, die gewährleisten, dass sie keine gesetzeswidrigen Aktivitäten zu verantworten haben. Diese Verfahren werden erstinstanzlich von branchenspezifischen, von der ROHMA zertifizierten Prüfbeauftragten auditiert, die der ROHMA Bericht erstatten. Weitere Aufsichtsmechanismen stellen sicher, dass die Firmen ihren Offenlegungspflichten nachkommen, keine aggressive Steuervermeidung und kein sogenanntes „Name-Lending“ betreiben sowie alle Bestimmungen erfüllen, um mit politisch exponierten Personen Geschäfte zu betreiben oder mit Rohstoffen zu handeln, die aus Konfliktregionen, gescheiterten Staaten oder besetzten Gebieten stammen.

Risikomanagement

Unter dem Rohstoff-Fluch leidende Länder weisen in der Regel schwache Gouvernanz -Strukturen und eine hohe Korruptionsrate auf und sind teilweise von Konflikten betroffen. Deshalb sind Firmen, die im Rohstoffsektor tätig sind, besonders vielfältigen Risiken ausgesetzt. Um diese Risiken zu vermeiden, müssen der ROHMA unterstehende Firmen spezifische Verfahren zur Sorgfaltsprüfung einsetzen. Die Abteilung Risikomanagement legt die Anforderungen an diese Sorgfaltsprüfung so fest, dass sie der von dem Unternehmen verfolgten Geschäftstätigkeit angemessen sind. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Risiken im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit sowie der geografischen Region, wo diese ausgeführt wird.

Die Abteilung Risikomanagement ist eine Querschnittsfunktion und unterstützt die Aufsichtsgruppen bei Arbeiten rund um das Thema Risiko. Sie ist verantwortlich für die Bewilligung und laufende Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Verfahren zur Sorgfaltsprüfung. Das Ziel dieser Verfahren ist insbesondere zu verhindern, dass Firmen mit Rohstoffen handeln, die: illegal sind; illegal erworben wurden; unter Verletzung von Menschenrechten gewonnen wurden; unter Verletzung von Umweltnormen produziert wurden; unter Verletzung internationaler Handelsembargos oder ohne angemessene Entschädigung der Staaten, aus denen die Rohstoffe stammen, beschafft wurden.
Die Abteilung Risikomanagement arbeitet zudem national und international intensiv an regulatorischen Projekten mit, die sich auf die genannten Risikoschwerpunkte beziehen. Dabei werden Regulierungsprojekte im Bereich Risikomanagement intern in Kontakt mit den Aufsichtsgruppen und extern mit den entsprechenden Organisationseinheiten der Firmen koordiniert.

Die Abteilung Risikomanagement besteht aus Unterabteilungen von Experten, die auf bestimmte Risiken spezialisiert sind: der Konfliktabteilung, der Menschenrechtsabteilung, der Umweltabteilung sowie der Abteilung für politisch exponierte Personen und Korruption. Die Hauptziele dieser Abteilungen bestehen darin, die Geschäftstätigkeit der ihnen unterstehenden Firmen eingehend zu prüfen, um die Einhaltung der spezifischen Bewilligungsvoraussetzungen sicherzustellen und die Firmen bei der frühzeitigen Risikoerkennung zu unterstützen.
Die Mitglieder der Gruppen spielen auf internationaler Ebene eine aktive Rolle bei der Entwicklung und Optimierung von Aufsichtsinstrumenten für Unternehmen, die im Rohstoffsektor tätig sind.

Bewilligung (Lizenz)

Das Bewilligungsverfahren ist das wichtigste präventive Kontrollinstrument der Rohstoffmarktaufsicht. Unsaubere Geschäftspraktiken, undurchsichtige Eigentümerstrukturen und zweifelhafte Gewährsträger sollen konsequent vom Gütesiegel der Aufsicht ferngehalten werden. Die Rohstoffgesetzgebung sieht, abgeleitet von den jeweiligen Aktivitäten, verschiedene Bewilligungsträger mit je unterschiedlichen Bewilligungsvoraussetzungen vor. Die allgemeinen Bewilligungsvorgaben sind primär organisatorischer, finanzieller und personeller Art. Jedes Bewilligungsverfahren beginnt mit der Abklärung der Bewilligungspflicht. Kernstück bildet die Erteilung von Neubewilligungen. Zudem müssen bestehende Bewilligungsträger die vorgängige Zustimmung der ROHMA einholen, wenn sich ihre Bewilligungsvoraussetzungen ändern, beispielsweise bei Umgestaltung oder Erweiterung der Aktivitäten wie auch bei wesentlichen Veränderungen der Besitzverhältnisse. Zudem werden Anträge zur freiwilligen Aufgabe der bewilligungspflichtigen Geschäftstätigkeit behandelt sowie der Entzug von Bewilligungen bei Firmen, welche die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Rohstoffkriminalität

Die Abteilung Rohstoffkriminalität ist das Kompetenzzentrum der ROHMA zur Bekämpfung der Rohstoffwäsche, des Handels mit Rohstoffen, die der Finanzierung von Konflikten dienen, des Handels mit Rohstoffen, die unter Verletzung international geltender Wirtschaftssanktionen beschafft wurden, und alle anderen Arten von Verbrechen im Zusammenhang mit Rohstoffen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Aufsichtsbereiche, analysiert laufend die geltende Regulierung in Sachen Rohstoffwäsche und leitet, wenn notwendig, Schritte zu deren Anpassung ein. Im internationalen Kontext ist sie für alle Belange zuständig, die mit Rohstoffwäsche und anderen Verbrechen wie der Finanzierung von Konflikten, Korruption oder der Missachtung von Embargobestimmungen in Zusammenhang stehen.
Deckt die ROHMA kriminelle Handlungen auf, ist die Abteilung für Rohstoffkriminalität dafür zuständig, alle für deren strafrechtliche Verfolgung relevanten Informationen an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Audits (Prüfgesellschaften)

Die Abteilung Audits ist zuständig für die spezialgesetzliche Zulassung von Prüfgesellschaften, die Prüfungen bei sämtlichen durch die ROHMA beaufsichtigten Unternehmen durchführen. Der ROHMA obliegt dabei insbesondere die Festlegung und Überwachung der nötigen fachlichen Voraussetzungen, die für die Prüfung von beaufsichtigten Unternehmen und deren Aktivitäten erforderlich sind. Mitarbeitende von Prüfgesellschaften, die von der ROHMA für branchenspezifische Audits zugelassen sind, haben eine spezifische Schulung erhalten, die sie befähigt, die Eignung und Wirksamkeit der von den geprüften Firmen eingesetzten Verfahren zur Sorgfaltsprüfung zu beurteilen. Sie sind somit die erste Instanz, die beurteilt, ob eine Firma die Bestimmungen des Rohstoffgesetzes einhält. Die Schulung befähigt die Prüfer überdies, Unregelmässigkeiten oder andere Hinweise zu erkennen, die auf einen möglichen Gesetzesverstoss oder riskantes Verhalten hindeuten.

Von der ROHMA zertifizierten Prüfbeauftragten ist es nicht gestattet, jegliche andere, nicht direkt mit Rohstoffen in Zusammenhang stehende Tätigkeiten für die geprüften Firmenauszuführen (z. B. Steuerdienstleistungen) durchzuführen. Ausserdem müssen sie allfällige Interessenkonflikte, die die Objektivität des Prüfergebnisses gefährden könnten, vollständig offenlegen. Die Abteilung für Prüfgesellschaften entscheidet darüber, ob eine Prüfgesellschaft für eine bestimmte Firma Prüfungstätigkeiten ausführen darf. Um absolute Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen Prüfgesellschaften innerhalb von 15 Jahren maximal 5 Jahre für eine Firma tätig sein.

Sollte die ROHMA Anlass zur Vermutung haben, dass eine Firma einen schwerwiegenden Gesetzesverstoss begangen hat oder das Gesetz regelmässig bricht, kann die ROHMA eine eigene Prüfung oder eine eingehendere Untersuchung durchführen (siehe Enforcement)